Existenzgründung im Bayern
Die Unterscheidung zwischen Gewerbebetriebund freiberuflicher Tätigkeit ist wichtig, da diese Auswirkungen auf Anmeldeverfahren, Art- und Weisen der Gewinnermittlung, Gewerbesteuerpflicht, Höhe der Einkommensteuerbelastung und die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Investitionszulagen hat. Mitunter kann diese Abgrenzung zwischen Freiem Beruf und Gewerbebetrieb schwierig sein, zum Beispiel bei Grafikdesignern.
Welche Besonderheiten gibt es bei Freien Berufe?
Zu den Besonderheiten zählen u.a.:
Gewerbesteuerfreiheit vereinfachte Gewinnermittlungvereinfachte Buchführungteilweise ermäßigte UmsatzsteuerMöglichkeit einer PartnerschaftsgesellschaftSonderformen der Alterssicherung (z.B. Künstlersozialkasse) Weitere Besonderheiten, vorwiegend für "verkammerte" Freie Berufe sind:
Betriebseröffnung: Anzeige-, Informations- und Eintragungspflichten
Regelungen von Berufszugang und -ausübung
Leistungsabrechnung/Honorierung (z.B. berufsspezifische Gebühren und Honorarordnungen)
Marketing (z.B. teilweise eingeschränkte Werbung, Problem mangelnder Markttransparenz)
Finanzierung (z.B. Ausschluss von Heilberufen aus einzelnen Förderprogrammen) u.a.
Wo bekomme ich weitere Hilfestellungen/Informationen?
Wenn Sie die Frage "Freiberufler oder Gewerbetreibender?" nicht klar beantworten können - ein Fragebogen des IFB (Institut für Freie Berufe) kann Ihnen als erste Orientierung dienen. Sie können ihn abrufen unter: www.ifb-gruendung.de (Freier Beruf).
Dort finden Freiberufler zudem umfangreiches (kostenloses!) Informationsmaterial sowie ein speziell auf sie abgestimmtes umfassendes Beratungsangebot und detaillierte Informationen zum vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderten Coaching-Programm .
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